07541 4878790 kontakt@nadja-pflege.de
Medizinische Behandlungspflege

Behandlungspflege in Friedrichshafen

Unser ambulanter Pflegedienst der Nadja GmbH übernimmt mit qualifiziertem Fachpersonal die medizinische Versorgung direkt bei Ihnen vor Ort. Wir arbeiten eng mit Ihrem Hausarzt zusammen und führen verordnete Maßnahmen – wie Injektionen, Medikamentengabe oder Wundversorgung – fachgerecht in Friedrichshafen und dem gesamten Bodenseekreis durch.

Besonders nach operativen Eingriffen oder einem Krankenhausaufenthalt ist eine professionelle medizinische Nachsorge entscheidend für Ihre Genesung. Anstatt lange in der Klinik zu bleiben, ermöglichen wir Ihnen die Rehabilitation im eigenen Zuhause.

Unsere examinierten Pflegekräfte stehen Ihnen dabei tatkräftig und mit viel Feingefühl zur Seite. Wir sorgen dafür, dass Sie sich trotz gesundheitlicher Einschränkungen in Ihren eigenen vier Wänden sicher fühlen und dank unserer Behandlungspflege in Friedrichshafen einen sorgenfreien Alltag genießen können.

Was umfasst die Behandlungspflege? Unsere Leistungen:

  • Wundversorgung und professioneller Verbandswechsel
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen (z. B. Insulin oder Thrombosespritzen)
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Stützende Kompressionsverbände anlegen
  • Portversorgung und Dekubitusbehandlung
  • Katheterwechsel und Blasenspülung
  • Tracheostomaversorgung und Absaugen der Luftwege
  • Versorgung von Ernährungssonden (PEG)
  • Inhalation und Atemtherapie

Kostenübernahme der Behandlungspflege

Im Gegensatz zur Grundpflege fällt die medizinische Behandlungspflege nicht in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekasse, sondern wird von den Krankenkassen getragen. Die zwingende Voraussetzung dafür ist eine gültige ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege.

Sobald diese Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes vorliegt und von der Kasse genehmigt wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinischen Leistungen.

Wichtiger Hinweis zu gesetzlichen Zuzahlungen:
Sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, sieht der Gesetzgeber für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr in der Regel eine Zuzahlung vor (10 % der Kosten sowie 10 Euro pro Verordnung, gesetzlich begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr).

Wir entlasten Sie bei der Bürokratie

Die Nadja GmbH unterstützt Sie kompetent bei allen Formalitäten. Wir helfen bei der Einreichung der ärztlichen Verordnungen, prüfen mögliche Zuzahlungsbefreiungen und übernehmen anschließend die direkte Abrechnung mit Ihrer Kasse. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie transparent zu Ihrer individuellen Situation.